Glossar: Glossar „Stiftungen”
Vermögensanfall
Die Satzung einer gemeinnützigen Stiftung muss definieren, an welche gemeinnützige Organisation das Vermögen weitergegeben wird, falls die Stiftung erlischt. Wegen der Vermögensbindung muss die benannte Organisation das anfallende Vermögen ebenfalls gemeinnützig verwenden.