Wohnen, wie ich will
Sie entscheiden, wie Sie leben - wo und mit wem Sie leben möchten. Wir helfen Ihnen in Ihrem Alltag und bieten Freizeitangebote an.
Sie entscheiden, wie Sie leben - wo und mit wem Sie leben möchten. Wir helfen Ihnen in Ihrem Alltag und bieten Freizeitangebote an.
Das Selbstbestimmte Wohnen (SBW) unterstützt volljährige Menschen mit geistiger Behinderung.
Leben in der eigenen Wohnung heißt:
Auf das Leben in der eigenen Wohnung können Sie stolz sein.
Sie übernehmen selbst Verantwortung.
Die Mitarbeiter des Selbstbestimmten Wohnens unterstützen Sie, wo Sie Hilfe brauchen.
Die Unterstützung durch das Selbstbestimmte Wohnen können Sie beantragen.
Dabei helfen wir Ihnen gerne.
Sie sind Angehöriger und Ihr Familienmitglied möchte selbstständig leben?
Sie fragen sich, wie das funktionieren kann?
Dann sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne über unsere Arbeit und die Möglichkeiten des Selbstbestimmten Wohnens.
Das Selbstbestimmte Wohnen Hunsrück unterstützt volljährige Menschen mit psychischer Erkrankung. Wir begleiten Sie individuell und alltagsnah, damit Sie in Ihrer eigenen Wohnung leben können.
Wir begleiten und unterstützen Sie bei
Wir bieten Ihnen Einzelgespräche und Gruppenangebote.
Art, Umfang und Häufigkeit der Zusammenarbeit orientiert sich an Ihren Zielen und Ihrem individuellen Hilfebedarf. Wir unterstützen Sie bedarfsorientiert, so lange und so intensiv wie nötig.
Wir helfen Ihnen auch gerne dabei andere fachliche Hilfen zu finden und auszuprobieren.
Unser gemeinsames Ziel ist es, Ihre selbständige Lebensführung zu erhalten.
Wir beraten Sie gerne, ob dieses Angebot für Sie in Frage kommt und geben Ihnen Hilfestellung bei der Antragstellung.
Sie sind Angehöriger und Ihr Familienmitglied möchte selbstständig leben?
Sie fragen sich, wie das funktionieren kann?
Dann sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne über unsere Arbeit und die Möglichkeiten des Selbstbestimmten Wohnens.
Das Selbstbestimmte Wohnen wird aus Mitteln der Eingliederungshilfe von Ihrer örtlichen Stadt- oder Kreisverwaltung übernommen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die Kostenübernahme erfolgt, wenn der Hilfebedarf festgestellt und bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden.
Es ist auch möglich, das Selbstbestimmte Wohnen aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.