Sanktionen bei Verstoß gegen Loyalitätsobliegenheiten ausgesetzt
Der Generalvikar hat in seinem Schreiben die Anwendung der Regelungen zu den Loyalitätsobliegenheiten in der persönlichen Lebensführung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes ausgesetzt, bis deren Überarbeitung abgeschlossen ist. "Gleichzeitig ermutigt er auch kirchliche Träger, diese Selbstverpflichtung einzugehen", sagt Caritasdirektorin Martina Best-Liesenfeld. "Unser Vorstand hat beschlossen, diese Selbstverpflichtung für den Bereich unseres Caritasverbandes zu übernehmen und schließt sich ausdrücklich der Position an, dass die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder die zivile Wiederheirat nach Scheidung keine arbeitsrechtlichen Sanktionen zur Folge haben."
Die Initiative #Outinchurch und der Synodale Weg haben bereits konkrete Vorschläge zur Neuformulierung der Grundordnung gemacht. Zurzeit arbeitet eine bischöfliche Arbeitsgruppe an einer Überarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts. Diese soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause der Vollversammlung des Verbandes der deutschen Diözesen zur Verabschiedung vorgelegt werden.
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