Die erfolgreiche Zusammenarbeit der ARGE der
Stadt Koblenz und der CarMen gGmbH, einer Tochter des Caritasverbandes Koblenz
e. V., des Vorjahres wird im Jahr 2006 fortgesetzt werden. Einen entsprechenden
Vertrag unterschrieben Arno Ackermann, Geschäftsführer der ARGE Koblenz sowie
die Geschäftsführer der CarMen gGmbh, Caritasdirektor Dr. Wolfgang Kues und
Wolfgang Schwarz.
In der Vereinbarung beauftragt die ARGE die
CarMen gGmbH, wie bereits im Vorjahr 300 Arbeitsgelegenheiten bzw. 3600
Teilnehmermonate gemäß § 16, Abs. 3 SGB II zur Verfügung zu stellen. Dabei wird
der CarMen gGmbH freigestellt, zur Erfüllung des Vertrages mit anderen Trägern
von Beschäftigungsmaßnahmen wie z. B. dem AWO Kreisverband Koblenz Stadt e. V.,
der Firma Best gGmbH und der Bewährungshilfe Koblenz e. V. zusammenzuarbeiten.
Vorrangiges Ziel der Arbeitsgelegenheiten ist es, die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer in eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
"Die Beschäftigung der Menschen hat über
die Hinführung zum ersten Arbeitsmarkt hinaus weitere Effekte", erläutert
Hermann Trapp, Betriebsleiter der CarMen gGmbH, die qualitativen Ziele des
Vertrages. "Über die Einbindung der Menschen in Arbeit erreicht man oft
die Reintegration in die Gesellschaft, an deren Rand manche durch die Folgen
langjähriger Arbeitslosigkeit geraten sind. Außerdem erfahren die Beschäftigten
eine Sinnstiftung, da sie wieder eine Tagesstruktur erhalten und ihre Zeit
durch die Arbeit sinnvoll nutzen." Darüber hinaus, so Trapp, seien
arbeitsmarktnahe Beschäftigungen eine praktische Vorbereitung auf die
tatsächlichen Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes. Trapp weiter: "Für
viele, die zu uns kommen, ist es schon länger her, dass sie pünktlich einen
Dienst antreten mussten. Selbst solche einfachen Arbeitstugenden wie
Pünktlichkeit werden im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten wieder
aufgefrischt." Über 75 Menschen, so der CarMen-Betriebsleiter, seien im
vergangenen Jahr über Arbeitsgelegenheiten wieder in Beschäftigungen am ersten
Arbeitsmarkt vermittelt worden. Dies schließe selbstverständlich auch
geringfügige Beschäftigungen und Zeitverträge ein, doch seien auch diese
befristeten Arbeiten als Hinführung zum Arbeitsmarkt und somit als Start in
eine neue berufliche Zukunft zu sehen.