Zentrum für ambulante Suchtkrankenhilfe: Einstieg zum Ausstieg
Sucht ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Abhängigkeit von einer Substanz oder einem Verhalten. Sucht wird definiert als ein "unabweisbares Verlangen nach einem bestimmten Gefühls-, Erlebnis- und Bewusstseinszustand".
Dieser Zustand kann herbeigeführt werden durch psychotrope Substanzen oder süchtig praktizierte Verhaltensweisen.
Sucht ist als Krankheit anerkannt.
Renten- und Sozialversicherungsträger und gegebenenfalls Träger der Sozialhilfe übernehmen die Behandlungskosten.