Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Einigung der Alterssicherungskommission auf ein 33-Punkte-Paket, mit dem die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfit gemacht werden soll. "Angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und der unausweichlich drohenden Verschiebungen auf dem Arbeitsmarkt, die mit dem Einsatz von KI einhergehen, erwartet die Kommission zurecht, dass in der Rente etliche Stellschrauben gleichzeitig angepackt werden. Nur mit einer breiten Reformagenda aus einem Guss kann unsere Rentenversicherung ihr Leistungsversprechen morgen und übermorgen einlösen", sagt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa.
Erwerbsminderungsrenten sind vorrangige Reformbaustelle
Zum Vorschlag der Kommission, das Renteneintrittsalter regelhaft mit der steigenden Lebenserwartung zu verknüpfen, sagt die Caritas-Präsidentin: "Diese Maßnahme bringt mittelfristig wirksame Entlastungen für die Beitragszahler. Es ist konsequent, parallel auch die Altersgrenzen der "Rente mit 63" und der Altersteilzeit anzupassen." Ohne die ebenfalls von der Kommission vorgeschlagenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente ergäbe sich allerdings eine kritische Schieflage: "Gerade für Menschen mit schlechter Ausbildung und in prekären oder körperlich anspruchsvollen Jobs gilt, dass sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen oft nicht über das 60. oder 65 Lebensjahr hinaus ausüben können. Die von der Kommission skizzierten Veränderungen bei der Erwerbsminderungsrente und die Einführung einer neuen beruflichen Ausfallrente sind absolut vorrangig, um in der Rentenversicherung Menschen mit Einschränkungen den Schutz zu sichern, den sie brauchen."
Rentenversicherung ist nur als Erwerbstätigenversicherung KI-resilient
Ausdrücklich unterstützt der DCV das Zielbild der Kommission, eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung zu schaffen, in die alle Berufstätigen gleichermaßen einzahlen. "Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Berufe, Branchen und Beschäftigungsformen erfahren durch den Einsatz von KI dynamische Verschiebungen mit neuen Sicherungslücken. Die Rente muss KI-resilient gemacht werden. Die obligatorische Einbeziehung neuer Selbstständiger in die Gesetzliche Rente ist ein notwendiger erster Schritt, um neue Altersarmutsrisiken abzuwehren. Auch die ausnahmslose Rentenversicherungspflicht für Minijobber ist eine drängende Frage der Gerechtigkeit - wer heute arbeitet, soll im Alter nicht ohne eigenständige Absicherung in die Röhre schauen," so die Caritas-Präsidentin. "Jeder eingezahlte Beitrags-Euro muss dazu führen, dass die Rente über Grundsicherungsniveau steigt. Je einfacher und einheitlicher die Regeln, umso weniger Menschen werden durch Zugangsbarrieren in Altersarmut geraten."
Fehlende Berücksichtigung von Carearbeit und Weiterentwicklung der Hinterbliebenenrente
Vorschläge zu Verschlechterungen der Absicherung von Carearbeit, wie sie in den letzten Wochen aus dem Bundesgesundheitsministerium kamen, werden von der Kommission nicht kommentiert. Eine Kürzung der Beiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent würde allerdings nicht nur die Anerkennung der gesellschaftlich unverzichtbaren Sorge-Arbeit mit Füßen treten, sie würde zugleich tiefe Löcher in die Rentenkassen reißen. Die Rentenversicherung geht von einem Minus in Höhe von 1,8 Mrd. Euro aus. "Auch der Appell der Kommission, Reformoptionen für die Hinterbliebenenrente zu prüfen, bleibt im Ungefähren. Es fehlt ein klares Bekenntnis zum permanenten Versorgungsausgleich," bedauert Eva Welskop-Deffaa.
Kapitalrente nach schwedischem Modell flankiert die umlagefinanzierte Rente
Die von der Kommission empfohlene Flankierung der gesetzlichen Rente durch eine gesetzliche Kapitalrente soll dazu beitragen, das Vertrauen der jungen Generation in die Rente zu stärken. Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass die Beiträge direkt von der Deutschen Rentenversicherung eingezogen und in einem Staatsfonds mit niedrigen Verwaltungskosten angelegt werden sollen.
Die Caritas erwartet, dass die Politik auf der Grundlage der Kommissions-Vorschläge die notwendigen gesetzgeberischen Schritte so umsetzt, dass das Vertrauen in die Rente für alle gestärkt wird. Wer heute mit 16 Jahren einen ersten Beitrag in die Rentenversicherung einzahlt, braucht die verlässliche Perspektive, 70 oder 80 Jahre später noch die zugesicherten Leistungen zu erhalten.