Ansprechpersonen bei Fällen sexualisierter Gewalt
Sowohl in den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz, als auch in den Empfehlungen des Deutschen Caritasverbandes sind deutliche Standards formuliert worden.
Dazu gehört auch, dass für den Fall, wenn Menschen in Diensten und Einrichtungen der Caritas in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt werden, dafür gesorgt ist, dass dies schnell entdeckt und dagegen vorgegangen werden kann.
In solchen Situationen wenden Sie sich in der Regel bitte an die Ansprechperson für sexualisierte Gewalt des jeweiligen Trägers der Einrichtung.
Gerne können Sie sich auch an die vom Diözesan-Caritasverband extern beauftragten Ansprechpersonen wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
Sie stehen Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung,
- wenn Sie von sexualisierter Gewalt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber schutzbefohlenen Menschen (Kindern, Jugendlichen, auch Auszubildende und Praktikanten unter 18 Jahren; Klientinnen und Klienten, Patientinnen und Patienten) im Diözesan-Caritasverband und in Diensten und Einrichtungen der Caritas Kenntnis erhalten.
- wenn Sie selbst Opfer sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Diensten und Einrichtungen der Caritas sind.
Beide Ansprechpersonen sind dafür qualifiziert:
Marita Krist und Helmut Mencher, beide nach langjähriger Berufstätigkeit im Ruhestand, sind unabhängige Ansprechpersonen. Frau Krist ist Diplom-Sozialpädagogin, Kinder- und Jugendpsychotherapeutin und Supervisorin DGSV. Herr Mencher, Richter im Ruhestand, ist ehrenamtlich in der Steuerungsgruppe des Psychotraumanetzwerkes in der Region Trier tätig und engagiert sich im geschäftsführenden Vorstand des Kinderschutzbundes Trier.
Bei Bedarf können sie von fachlich ausgewiesenen Personen aus den Bereichen Recht und Psychologie unterstützt werden.
Wie geht es nach einem Gespräch weiter?
Frau Krist und Herr Mencher fungieren als Kontakt- und Clearingstelle. Sie informieren die verantwortliche Person in der jeweiligen Einrichtung/dem jeweiligen Dienst, die Sorge dafür trägt, dass das Opfer geschützt wird und weitere Schritte zur Klärung der Lage eingeleitet werden.
Werden tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf sexuellen Missbrauch weitergegeben, ist der Träger der Einrichtung verpflichtet, die Information an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weiterzuleiten.
Über den ordnungsgemäßen Abschluss des Verfahrens wird die Direktion des Diözesan-Caritasverbandes von den externen Ansprechpersonen informiert.