Sozialer Trainingskurs "fünf vor zwölf"
"fünf vor zwölf": Die Jugendlichen erhalten die Möglichkeit, sich mit den Ursachen ihrer Straffälligkeit auseinanderzusetzen.Foto: © Gina Sanders - Fotolia.com
Die Zuweisung zum Training erfolgt durch den Jugendrichter, den Jugendstaatsanwalt oder das Jugendamt im Rahmen der Gewährung von Jugendhilfe.
An der Gruppe nehmen weibliche und männliche Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren teil. In wöchentlichen Treffen wird das eigene Verhalten reflektiert und an den Ursachen für Straffälligkeit gearbeitet. Zielsetzung ist es, angemessene Konfliktlösungsstrategien einzuüben, um künftig ein straffreies Leben zu führen.