Betreuungsweisung
Die Betreuungsweisung ist geeignet, wenn die Delinquenz ein Ausdruck von sozialen, erzieherischen oder persönlichen Defiziten ist. Die begangene Straftat ist oft die Folge ungünstiger Sozialisationsbedingungen.
Die gezielte Betreuung unterstützt die Jugendlichen und Heranwachsenden bei der Lösung persönlicher, sozialer und kriminalitätsfördernder Aspekte.
Der Betreuungshelfer unterstützt den jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst mit Erhalt des familiären Bezugs.
Die Betreuungsweisung ist zeitlich begrenzt, in der Regel auf sechs Monate bis zu einem Jahr.
Unsere pädagogischen Fachkräfte bieten Begleitung und Hilfe in allen lebenspraktischen Bereichen mit dem Ziel, Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden zu stärken und die Ursachen für Straffälligkeit zu bearbeiten.
Die Betreuungsweisung ist eine intensive Einzelfallhilfe.
Unser Ziel ist es, dem straffälligen jungen Menschen Perspektiven für seine soziale und berufliche Integration jenseits der Delinquenz zu geben.