Regionale Fachstelle Glücksspielsucht und Medienabhängkeit
2,3 % der Gesamtbevölkerung zwischen 18 und 70 Jahren spielen in Deutschland problematisch oder pathologisch.
(2023, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind es 430.000 Menschen in Deutschland, die von problematischem oder pathologischem Glücksspiel betroffen sind.
Im Bereich des pathologischen Medienverhaltens nutzen 4,6 % der jungen Menschen zwischen 10 - 17 Jahren (ca. 250 000) Social Media im süchtigen Ausmaß.
4,1 % dieser Altersgruppe (ca. 220.000) nutzen PC Gaming im süchtigen Ausmaß.
(Studie 2021, DAK-Gesundheit und Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf)
Darüber hinaus ist die Dunkelziffer in beiden Bereichen enorm hoch. Sowohl pathologische Spielsucht als auch internetbasierte Verhaltensstörungen sind von den Krankenkassen und Rentenversicherung
als Krankheit anerkannt. Somit können Betroffene ambulante und stationäre Behandlungen in Anspruch nehmen.
Wir bieten
- Beratung und Information von Betroffenen und deren Angehörigen
- Vermittlung in stationäre Rehabilitation
- Ambulante Nachsorge
- Schuldnerberatung im Zusammenhang mit Spielsucht
- Präventionsmaßnahmen
Alle Gespräche werden absolut vertraulich behandelt.
Unsere Mitarbeiterinnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Wir unterstützen Sie, wenn
- Sie mehr Geld und/oder Zeit verspielen als eingeplant.
- Sie das Spielen als Flucht nutzen.
- Sie die Einsätze steigern und riskanter spielen.
- Sie Verlusten nachjagen.
- Sie trotz negativer Folgen weiterspielen.
- Sie schon versucht haben, Ihr Spielverhalten illegal zu finanzieren.
- es Ihnen schwerfällt, Ihr Spielverhalten zu kontrollieren.
Pathologisches Glücksspiel finden wir in verschiedensten Formen, z. B. beim Automatenspiel, in Casinos, beim Online-Casino, bei Sportwetten, beim Trading. Auch internetbasierte Störungen gibt es in unterschiedlichen Formen, z. B. als PC- und Handyabhängigkeit, Abhängigkeit von sozialen Medien sowie weitere Online-Verhaltenssüchte.
Unser Einzugsgebiet
- Stadt Koblenz
- Landkreis Mayen-Koblenz
- Landkreis Ahrweiler