"Bei uns in guten Händen!"
- bei Risikoschwangerschaft und Entbindung,
- während eines stationären Aufenthaltes,
- bei lebensbedrohlichen Erkrankungen,
- bei psychischen Erkrankungen.
Unsere Familienpflegerinnen sorgen dafür, dass für die Kinder der geregelte Tagesablauf erhalten bleibt und die hauswirtschaftliche Versorgung gesichert ist.Foto: © Oksana Kuzmina - Fotolia.com
Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und die Betreuung nicht mehr gewährleistet ist. Ziel der Familienpflege ist die Weiterführung des Haushaltes sowie die Versorgung und Betreuung der Kinder.
Familienpflegerinnen sind durch ihre staatliche Ausbildung qualifiziert, pädagogische, pflegerische, hauswirtschaftliche und soziale Aufgaben wahrzunehmen. Sie arbeiten eigenverantwortlich, selbständig und in Abstimmung mit den Familien.
Die Unterstützung erfolgt unabhängig von Konfession, Nationalität und wirtschaftlicher Situation der Familie.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten werden je nach Familiensituation und Einsatzgrund von den Krankenkassen, der Rentenversicherung oder den Sozial- und Jugendhilfeträgern übernommen.
Wie beantrage ich Familienpflege?
Sie erhalten den Antrag für die Familienpflege/Haushaltshilfe von Ihrer Krankenkasse bzw. dem zuständigen Kostenträger. Das beigefügte Attest muss vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden. Dort werden die Diagnose, die Dauer der täglich benötigten Unterstützung und das voraussichtliche Ende des Bedarfes bescheinigt.
Wenn Sie mehr über die Familienpflege erfahren möchten, informieren und beraten wir Sie gerne.