Mit großer Sorge reagiert der Deutsche Caritasverband auf die Pläne der Bundesregierung, 2,7 Milliarden Euro aus dem EU-Emissionshandel zur Konsolidierung des Bundeshaushalts zu verwenden. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sind originär für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen und sollen dazu dienen, Investitionen in den klimaneutralen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen.
"Diese Entscheidung halten wir für falsch. Der Klimawandel ist keine theoretische Zukunftsfrage, sondern trifft schon heute Menschen in besonders vulnerablen Lebenslagen mit voller Wucht", erklärt Friedrich von Schönfeld, Vorstand Finanzen und Recht im Deutschen Caritasverband. "Kürzungen beim Klima- und Transformationsfonds sind keine abstrakte Haushaltsentscheidung: Wer heute hier spart, riskiert morgen und übermorgen deutlich schwere Schäden bis hin zu Übersterblichkeiten." Die Risiken durch extreme Hitzeperioden zeichnen sich schon in diesem Frühsommer ab: In seinem jüngsten Wochenbericht geht das Robert-Koch-Institut (RKI) von bislang rund 5.100 hitzebedingten Sterbefällen aus.
Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören zusammen
"In unserer Arbeit im In- und Ausland erleben wir täglich die sozialen Folgen von Hitzewellen, Extremwetterereignissen und steigenden Energiekosten", so Schönfeld. Gerade auch soziale Einrichtungen benötigen dringend Unterstützung für die klimafreundliche Modernisierung ihrer Gebäude. Die energetische Sanierung von Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kitas oder Beratungsstellen senkt den CO₂-Ausstoß, reduziert Energiekosten auch für die oftmals stark belasteten Kommunen und schützt Menschen vor den Folgen immer extremerer heißer Sommer. Ein entsprechendes Förderprogramm im KTF für die energetische Sanierung sozialer Einrichtungen wurde vor Kurzem gestrichen, mit dem Hinweis auf zu wenig Geld. "Nun werden 2,7 Mrd. Euro aus dem KTF für den Bundeshaushalt zweckentfremdet."
Die Träger der Caritas und anderer Wohlfahrtsverbände können für die energetische Sanierung ihrer Einrichtungen nicht selbst aufkommen, da sie über Sozialversicherungsträger und Kommunen refinanziert werden. Die energetische Gebäude-Sanierung wird von den Kostenträgern nicht als betriebsnotwendig bewertet und daher bei den Investitionsentgelten nicht berücksichtigt.
Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören untrennbar zusammen. Investitionen in soziale Infrastruktur sind Investitionen in den Schutz derjenigen Menschen, die die Folgen der Klimakrise am stärksten spüren und gleichzeitig die geringsten Möglichkeiten haben, sich dagegen zu wappnen.