Es ist kurz vor dem Mittagessen. Caritas-Mitarbeiterin Roswitha Mayer liest der kleinen Tamara aus einem Kinderbuch vor. Die lustigen Tierbilder haben es der Kleinen besonders angetan, sie lacht vor Begeisterung.
Roswitha Mayer ist ausgebildete Familienpflegerin und war für einige Wochen aus dem Leben der jungen Koblenzer Familie nicht mehr wegzudenken. Tamaras Mutter benötigte aufgrund eines körperlichen Handicaps vorrübergehende Unterstützung. Ihr berufstätiger Partner kümmerte sich weiter um den Lebensunterhalt für die Familie und konnte seine Freundin nur nach Feierabend bzw. an den Wochenenden entlasten.
Hilfe fand die Familie beim Fachdienst Familienpflege des Caritasverbandes Koblenz. Familienpflegerinnen sind durch ihre staatliche Ausbildung qualifiziert, pädagogische, pflegerische, hauswirtschaftliche und soziale Aufgaben wahrzunehmen. Roswitha Mayer betreute das Kleinkind und organisierte den Haushalt. "Was eine Mutter wirklich leistet, wird vor allem dann deutlich, wenn sie plötzlich ausfällt", sagt die erfahrene Familienpflegerin, die auf fast 30 Jahre Berufserfahrung zurückblicken kann. "Es ist für mich immer wieder eine neue Herausforderung mit viel Herzblut. Jede Familie ist individuell, hat ihren eigene Strukturen und Rhythmen, die ich natürlich respektiere."
Morgens um 11 Uhr begann für Roswitha Mayer der Arbeitstag. Nach den Vorbereitungen für das Mittagessen kümmerte sie sich um den Haushalt, bevor sich alles um die kleine Tamara drehte: Vorlesen, Wickeln, gemeinsame Spielzeit oder ein Spaziergang an der frischen Luft. "Die Chemie stimmte von Anfang an", strahlt Jennifer Z. "Unsere Tochter hatte Frau Mayer gleich ins Herz geschlossen." Für die 31-jährige Koblenzerin war die Unterstützung enorm wichtig. "Ich konnte die Zeit mit meiner Tochter genießen und gleichzeitig meinem Körper die notwendigen Ruhepausen gönnen."
Der Fachdienst Familienpflege unterstützt Familien, in denen die Mutter oder der Vater durch Krankheit oder andere Notsituationen ausfallen, z. B. bei Risikoschwangerschaft und Entbindung, während eines stationären Aufenthaltes, bei lebensbedrohlichen oder psychischen Erkrankungen. Die Finanzierung wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen, der Rentenversicherung oder den Sozial- und Jugendhilfeträgern übernommen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt. Bei Bedarf wird auch die Pflege und Versorgung kranker oder behinderter Angehöriger sichergestellt.
Am frühen Abend endete der Arbeitstag von Familienpflegerin Roswitha Meyer. Nach dem leckeren Brei und einem duftenden Kinderbad hieß es für Tamara fertigmachen für die Gutenachtgeschichte. "Die Familienpflege war für uns ein Glücksfall. Wir sind sehr dankbar für die Unterstützung und froh, dass unser Familienleben in geregelten Bahnen laufen konnte."