Im Ergebnis ist das Wohngeld so auszugestalten, dass es die Menschen zielgenau erreicht und seine Reichweite bei steigenden Mieten und wachsenden Lebenshaltungskosten nicht verliert. Hierfür müssen die Wohngeldleistungen regelmäßig an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden und die Schnittstelle zu den SGB II- und XII-Leistungen klarer geregelt und harmonisiert werden. Dies soll insbesondere dazu beitragen, dass mehr Menschen mit Erwerbs- oder Alterseinkommen aus dem Grundsicherungsbezug herauswachsen können und anstelle der Kosten für Unterkunft und Heizung Wohngeld als vorrangige Hilfe in Anspruch nehmen können.
Caritas fordert Klimakomponente beim Wohngeld
Zu prüfen ist zudem die Einführung einer eigenständigen Heizkostenkomponente, um die Transparenz über die Deckung der Heizkosten zu erhöhen und eine schnelle gesetzgeberische Reaktion bei steigenden Energiekosten zu befördern. Der Deutsche Caritasverband fordert des Weiteren die Einführung einer Klimakomponente beim Wohngeld. Diese soll dazu beitragen, dass Wohngeldbezieher/innen in Folge einer energetischen Sanierung und einer in Anbetracht der Modernisierungsumlage gestiegenen Miete nicht gezwungen sind, ihre Wohnung aufzugeben. Nicht zuletzt muss das Wohngeld unschädlich für das Aufenthaltsrecht ausgestaltet werden, um Ausländer/innen auf dem Wohnungsmarkt nicht zu benachteiligen.