Dienstfahrrad-Leasing
Julian Rönner, Mitarbeiter in der Allgemeinen Sozialberatung und der Wohnungslosenhilfe, legt täglich knapp 50 km mit dem Rad zurück. Der Sozialarbeiter ist einer von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen, die nicht nur von den guten Konditionen im Rahmen des Dienstfahrrad-Leasing in Kooperation mit Eurorad profitieren, sondern gleichzeitig die Umwelt entlasten und etwas für ihre Gesundheit tun.Foto: Marco Wagner
Alle berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ein Fahrrad oder E-Bike bis 25 km/h über ein Leasingverfahren nutzen.
Das Rad mit einem Anschaffungswert von bis zu 5.000 Euro kann bei einem Fahrradhändler der Wahl, der Vertragspartner von Eurorad ist, ausgesucht werden.
Über die Gehaltsabrechnung wird die private Nutzung in Form einer Entgeltumwandlung einbehalten. Als Radler profitiert man dabei vom Steuervorteil der 0,25 %-Regelung bei Elektrorädern und einer 0,5%-Regelung bei traditionellen Fahrrädern. Das bedeutet: Man muss 0,25 oder 0,5 % des Brutto-Listenpreises versteuern und kann das Dienstfahrrad uneingeschränkt nutzen.
Die Mitarbeitenden verpflichten sich, ein angemessenes Schloss zu erwerben und eine zusätzliche eine Versicherung abzuschließen, die nahezu alle Vertragsrisiken abdeckt.
Das Angebot können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten innerhalb der AVR des Deutschen Caritasverbandes nach der Probezeit nutzen, deren Dienstvertrag ab Beginn der Fahrrad-Nutzung noch 36 Monate läuft - das entspricht der Leasing-Laufzeit.